Häufige Fragen rund um Bestattung und Trauerfall


Wir sind für Sie da.

Ein Sterbefall bringt viele Fragen mit sich – manche ganz praktischer Natur, andere sehr persönlich. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die ersten Schritte nach einem Todesfall, die Organisation einer Bestattung, den Abschied und die Bestattungsvorsorge.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir selbstverständlich persönlich für Sie da.

Im Sterbefall

Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden, um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Anschließend können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe die nächsten Schritte und übernehmen auf Wunsch die weitere Organisation.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die ersten notwendigen Schritte.

Die Sterbeurkunden werden vom zuständigen Standesamt ausgestellt, nachdem der Sterbefall dort beurkundet wurde. Wie lange dies dauert, hängt unter anderem davon ab, ob alle erforderlichen Dokumente vorliegen und wie schnell das zuständige Standesamt die Beurkundung vornehmen kann.

In der Regel übernehmen wir die Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt sowie die Beantragung der benötigten Sterbeurkunden für Sie und informieren Sie, sobald diese vorliegen.

Benötigt werden insbesondere die Todesbescheinigung und persönliche Dokumente des Verstorbenen. Je nach Familienstand gehören dazu beispielsweise Personalausweis, Geburtsurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners.

Hilfreich sind außerdem die Gesundheitskarte, Rentenunterlagen sowie gegebenenfalls Versicherungspolicen und vorhandene Bestattungsvorsorgeverträge.

Sollten einzelne Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.

Es gibt kein „richtiges“ Verhalten in der Trauer. Nehmen Sie sich zunächst die Zeit, die Sie benötigen. Nach einem Sterbefall müssen zwar einige Dinge organisiert werden, Sie müssen jedoch nicht alle Entscheidungen auf einmal treffen.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und erklären Ihnen, welche Entscheidungen unmittelbar notwendig sind und womit Sie sich noch Zeit lassen können.

Das ist von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und den Umständen des Sterbefalls abhängig. Ein verstorbener Mensch muss nicht grundsätzlich unmittelbar nach Eintritt des Todes abgeholt werden.

Dadurch kann für Angehörige die Möglichkeit bestehen, sich noch zu Hause in vertrauter Umgebung zu verabschieden. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.

Grundsätzlich ist eine Berührung oder ein persönlicher Abschied von einem verstorbenen Menschen möglich. Sie dürfen beispielsweise die Hand halten oder den Verstorbenen noch einmal berühren.

In besonderen Fällen – beispielsweise bei bestimmten Infektionskrankheiten oder anderen medizinischen Umständen – können Einschränkungen notwendig sein. Sprechen Sie uns im Zweifel gerne an.

Trauerfeier & Abschied

Der Ablauf einer Trauerfeier kann sehr individuell gestaltet werden. Häufig gehören eine Begrüßung, Musik, eine persönliche oder religiöse Trauerrede, Erinnerungen an den verstorbenen Menschen und ein gemeinsamer Abschied dazu.

Je nach Bestattungsart folgt anschließend die Beisetzung des Sarges oder der Urne.

Es gibt jedoch keinen vorgeschriebenen Ablauf. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine Trauerfeier, die zum verstorbenen Menschen und zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

Für eine Trauerfeier gibt es keine festgelegte Musikauswahl. Neben klassischen und kirchlichen Trauerliedern werden heute zunehmend persönliche Lieblingslieder des Verstorbenen oder Musikstücke gewählt, die mit gemeinsamen Erinnerungen verbunden sind.

Entscheidend ist weniger, ob ein Lied traditionell als „Trauerlied“ gilt, sondern ob es zum Menschen und zum gewünschten Abschied passt.

Oft reichen wenige ehrliche Worte. Sie müssen die Trauer des anderen Menschen weder erklären noch versuchen, sie zu nehmen.

Ein aufrichtiges „Mein herzliches Beileid“ oder „Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit“ kann vollkommen ausreichend sein. Wenn Sie den Verstorbenen persönlich kannten, kann auch eine kurze gemeinsame Erinnerung sehr tröstlich sein.

Ein Kondolenzbrief muss nicht lang sein. Beginnen Sie mit einer persönlichen Anrede und drücken Sie Ihre Anteilnahme in eigenen Worten aus. Anschließend können Sie eine Erinnerung an den Verstorbenen oder eine Eigenschaft erwähnen, die Sie besonders geschätzt haben.

Zum Abschluss können Sie den Angehörigen Kraft und Zuversicht wünschen oder Ihre Unterstützung anbieten. Persönliche und ehrliche Worte sind meist wertvoller als besonders feierliche Formulierungen.

Ein Nachruf würdigt das Leben und die Persönlichkeit eines verstorbenen Menschen. Neben wichtigen Lebensstationen können insbesondere persönliche Eigenschaften, gemeinsame Erinnerungen, besondere Leistungen oder die Bedeutung des Menschen für Familie, Freunde oder Kollegen aufgegriffen werden.

Ein guter Nachruf muss nicht vollständig erzählen, was einen Menschen ausgemacht hat. Einige persönliche und charakteristische Erinnerungen können viel eindrucksvoller sein als eine reine Aufzählung von Lebensdaten.

Beim Vortragen gilt: Sprechen Sie langsam, machen Sie Pausen und nehmen Sie sich Zeit. Emotionen sind dabei vollkommen in Ordnung.

Bestattung & Kosten

Die Kosten einer Bestattung hängen stark von der gewählten Bestattungsart und den persönlichen Wünschen ab. Einfluss haben unter anderem Sarg oder Urne, Friedhofsgebühren, Grabstätte, Trauerfeier, Blumen, Trauerdruck und gegebenenfalls ein Grabstein.

Als grobe Orientierung muss für eine Bestattung häufig mit mehreren Tausend Euro gerechnet werden. Eine einfache Feuerbestattung kann beispielsweise insgesamt etwa 3.000 bis 6.000 Euro kosten, während eine Erdbestattung mit Grabstätte und Trauerfeier häufig bei etwa 6.000 bis 12.000 Euro oder darüber liegt.

Da die tatsächlichen Kosten sehr unterschiedlich sein können, erstellen wir Ihnen einen individuellen und transparenten Kostenvoranschlag.

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg später Teil der Grabstätte. Neben gesetzlichen und friedhofsbezogenen Anforderungen können deshalb persönliche Vorstellungen hinsichtlich Holzart, Form und Gestaltung eine wichtige Rolle spielen.

Auch bei einer Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Dieser wird gemeinsam mit dem Verstorbenen eingeäschert. Für die anschließende Beisetzung wird zusätzlich eine Urne ausgewählt.

Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten und beraten Sie zu Materialien, Gestaltung und Kosten.

Ein guter Bestatter nimmt sich Zeit, hört zu und erklärt die verschiedenen Möglichkeiten verständlich. Kosten und Leistungen sollten transparent dargestellt werden und Ihre persönlichen Wünsche sollten im Mittelpunkt stehen.

Sie sollten sich zu keiner Entscheidung gedrängt fühlen. Wichtig ist vor allem, dass Sie Vertrauen haben und sich mit Ihren Fragen und Wünschen gut aufgehoben fühlen.

Vorsorge & Familie

Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge ermöglicht es Ihnen, Ihre persönlichen Wünsche festzuhalten. Sie können beispielsweise bestimmen, welche Bestattungsart Sie wünschen, wo Sie beigesetzt werden möchten und wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll.

Auch finanzielle Fragen können im Rahmen einer Vorsorge geregelt werden. Dadurch kennen Angehörige später Ihre Wünsche und müssen wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge.

Viele Konflikte entstehen, weil Angehörige nicht wissen, was sich ein verstorbener Mensch gewünscht hätte. Deshalb kann es hilfreich sein, Wünsche zur Bestattung frühzeitig schriftlich festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag können viele Entscheidungen bereits zu Lebzeiten verbindlich beziehungsweise konkret dokumentiert werden. Das gibt Angehörigen Orientierung und kann späteren Unstimmigkeiten vorbeugen.

Auch andere wichtige persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten sollten rechtzeitig geregelt und die entsprechenden Dokumente so aufbewahrt werden, dass Vertrauenspersonen wissen, wo sie zu finden sind.